Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. enjoy fitness club – Mitgliedschaft
    1. Das Abonnement ist ab sofort verfügbar und kann für die Dauer der Verfügbarkeit z. BB für die Fitnessanlagen, wie in der aktuellen Preisliste beschrieben und mit dem von ihm ausgewählten Leistungsumfang, genutzt werden können. Der Leistungsumfang kann den Vertragsunterlagen entnommen werden. Angebote/Ausstattungen der jeweiligen Clubs können vereinzelt abweichen. Angebote/Ausstattungen der jeweiligen Clubs, können von der Homepage abgerufen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht für jeden Standort des Enjoy Fitness Clubs eine Öffnungszeit von 24 Stunden gewährleistet werden kann. Diese Zustimmung muss für jeden Standort von den zuständigen Behörden separat genehmigt werden. Die genauen Öffnungszeiten der jeweiligen Standorte sowie die betreuten Zeiten, können der Homepage entnommen werden. Die enjoy fitness club GmbH & Co. KG behält sich vor, die Öffnungszeiten und die betreuten Zeiten zu ändern. Eine unwesentliche Änderung der Öffnungszeiten und der betreuten Zeiten hat keinen Einfluss auf den Mitgliedsbeitrag. 
  2. Leistungsumfang Mitgliedschaft „BASIC“
    1. Die Mitgliedschaft „BASIC“ ist in allen enjoy Fitness Clubs „Einfach fit“, wie im Leistungsumfang beschrieben, gültig. 
    2. Um zu verhindern, dass jemand zurückschreckt, wird empfohlen, sich an einen Trainer zu wenden, der ihn anrufen möchte. Für die Terminvereinbarung mit einem Trainer ist das Mitglied selbst verantwortlich. Bezüglich der Haftungsregelung wird auf Nr. 10 dieser AGB verwiesen.  
  3. Leistungsumfang Mitgliedschaft „CLASSIC“
    1. Die Mitgliedschaft „CLASSIC“ ist in allen enjoy Fitnessclubs „Einfach fit“, wie im Leistungsumfang beschrieben, gültig. Alle Leistungen der Mitgliedschaft „BASIC“ sind bei der Mitgliedschaft „CLASSIC“ automatisch enthalten.
    2. Die Mitgliedschaft „CLASSIC“ beinhaltet die Nutzung der im Club stehenden Getränkebar (Mineraldrinks/Wasser – Verzehr nur im Club). Die Übertragung der Nutzung auf andere Personen ist untersagt.
    3. Die Mitgliedschaft „CLASSIC“ beinhaltet die Nutzung der Solarien von Personen ab 18 Jahren wie in 21.13 beschrieben. Die Übertragung der Nutzung auf andere Personen ist untersagt.
    4. Die „CLASSIC“ Mitgliedschaft beinhaltet die Erstellung individueller Trainingspläne in einem Rhythmus von 8 Wochen. Für die Terminvereinbarung ist das Mitglied selbst verantwortlich.
    5. Die „CLASSIC“-Mitgliedschaft beinhaltet InBody-Messungen/Körperanalyse in einem Rhythmus von 8 Wochen. Für die Terminvereinbarung ist das Mitglied selbst verantwortlich.
  4. Leistungsumfang Mitgliedschaft „COMFORT“
    1. Die Mitgliedschaft „COMFORT“ ist in allen Enjoy Fitness Clubs „Einfach fit“ und „Fit & Well Clubs“, wie im Leistungsumfang beschrieben, gültig. Alle Leistungen der Mitgliedschaften „BASIC und CLASSIC“ sind in der Mitgliedschaft „COMFORT“ automatisch enthalten.
    2. Die Mitgliedschaft „COMFORT“ beinhaltet die Teilnahme an Group Workouts. Gruppentrainings werden nur in den „Fit und Well Clubs“ angeboten. Gruppen-Workouts werden von Live-Trainern angeboten. Die Zeiten für Group Workouts können der Homepage entnommen werden. Die enjoy fitness club GmbH & Co. KG behält sich vor, Inhalte und Zeiten zu ändern.
    3. Die Mitgliedschaft „COMFORT“ beinhaltet das Five-Konzept. Das Five-Konzept wird nur in den „Fit & Well Clubs“ angeboten. 
    4. Die Mitgliedschaft „COMFORT“ beinhaltet die Nutzung der Massageliegen 2 x pro Woche á 15 Minuten. Die Massageliegen werden nur in den „Fit & Well Clubs“ angeboten. 
    5. Die Mitgliedschaft „COMFORT“ beinhaltet die Nutzung des Sauna- und Infrarotwärmekabinenbereichs während der betreuten Zeiten und wird nur in den „Fit & Well Clubs“ angeboten.  
    6.  Die „CLASSIC“ Mitgliedschaft beinhaltet die Nutzung des mescan 1x pro Monat kostenlos. Weitere Messungen im Monat sind Gebühren, siehe Aushang im Club.
  5. Mitgliedsbeitrag Mitgliedschaft - inkl. der Rente der zum Rücktritt abgeschlossenen Rente
    1. Der Mitgliedsbeitrag wird mit monatlicher Zahlung jeweils zum 01. eines jeden Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen.
    2. Die Einmalzahlung ist bei Vertragsabschluss fällig. Die Einmalzahlung ergibt sich aus dem teilnehmenden Mitgliedsbeitrag zum Monatsende und der einmaligen Aktivierungsgebühr.
    3. Bei Vorauszahlung der Mitgliedsbeiträge wird der Gesamtbetrag sofort fällig.
    4. Bei der Übermittlung eines SEPA-Lastschriftmandats wird die Mandatsreferenz vor der ersten Lastschrift mitgeteilt.
    5. Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen ist die enjoy fitness club GmbH & Co. KG berechtigt, die Nutzung der Fitnessanlage durch das Mitglied bis zur Begleichung des vollständigen Rückstandes einzustellen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die enjoy fitness club GmbH & Co. KG berechtigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen und nach den Regeln der Entschädigung die Entschädigung für die Restvertragslaufzeit zu erheben. 
    6. Bei Rücklastschriften wird eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 6,00 € fällig.
  6. Stilllegung Mitgliedschaft
    1. Eine Stilllegung ist bei Schwangerschaft oder schwerwiegender Erkrankung (mind. 1 Monat) möglich und bedarf der Textform sowie eines ärztlichen Attests. Rückwirkend können keine Stilllegungen berücksichtigt werden. Durch die Stilllegung verlängert sich die Laufzeit automatisch um die stillgelegte Zeit. Stilllegungen, die für den Folgemonat greifen sollen, müssen spätestens bis zum 25. des aktuellen Monats abgegeben werden (ausgenommen bei plötzlicher Erkrankung oder Verletzung). 
  7. Vertragsänderungen Mitgliedschaft
    1. Jede Änderung oder Ergänzung der Mitgliedschaft, die ab dem Folgemonat greifen soll, bedarf der Textform und ist bis zum 25. eines Monats einzureichen.
    2. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
    3. Das Mitglied ist verpflichtet, sich Adress- oder Kontoänderungen unverzüglich der enjoy fitness club GmbH & Co. KG mitzuteilen. Bei Nichterfüllung ist die enjoy fitness club GmbH & Co. KG berechtigt, die daraus entstandenen Kosten (zB Bankrücklastschrift, Kosten für Auskunftsersuchen beim Einwohnermeldeamt) dem Mitglied in Rechnung zu stellen.   
  8. Mitgliedschaft – Laufzeit / Verlängerung / Kündigung
    1. Mitgliedschaften mit monatlicher Zahlung und festgelegter Laufzeit (Erstlaufzeit) sind mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende von beiden Seiten kündbar.
    2. Flex-Mitgliedschaften haben eine Erstlaufzeit von einem Monat und können mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende von beiden Seiten gekündigt werden.
    3. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
    4. Liegt keine fristgemäße Kündigung vor, verlängert sich die Mitgliedschaft nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit.
    5. Jede Kündigung bedarf der Textform.
    6. Mitgliedschaften können über den Kündigungsbutton auf unserer Homepage gekündigt werden.
    7. Für den fristgerechten Eingang der Kündigung gilt das Datum des Poststempels. Bei persönlicher Abgabe im Club, bitte das Eingangsdatum vom Personal bestätigen lassen. Bei einer Kündigung gilt über den Kündigungsbutton das Sende-Datum. 
    8. Mitgliedschaften mit festgelegter Laufzeit, die im Voraus bezahlt werden und automatisch nach der vereinbarten Laufzeit enden. Es bedarf von beiden Seiten keiner Kündigung. Flex-Mitgliedschaften bleiben hiervon unberührt.
    9. Durch den Umzug an einen neuen Wohnort sieht der Gesetzgeber kein Sonderkündigungsrecht vor. Einer vorzeitigen Kündigung durch Umzug in einen neuen Wohnort wird aus Kulanz zugestimmt, wenn dieser weiter als 25 km von einem Enjoy Fitness Club entfernt ist sowie eine Entschädigung in Höhe von 2 Monatsbeiträgen gezahlt wird. Ein Umzugsnachweis muss vorgelegt werden. Sollte der Wohnort zu einem Enjoy Fitness Club bereits bei der Anmeldung weiter entfernt sein als 25 km berechtigt dies nicht zur außerordentlichen Kündigung.
    10. Über Social Media können keine Mitgliedschaften gekündigt werden, da den Mitarbeitern keinerlei Kundendaten vorliegen.
  9. Beitragsanpassung Mitgliedschaft
    1. Für die erste Vertragslaufzeit (Mindestlaufzeit) bleibt der Mitgliedsbeitrag unverändert (außer bei Erhöhung der Mehrwertsteuer).
    2. Bei automatischer Verlängerung der Mitgliedschaft ist die enjoy fitness club GmbH & Co. KG berechtigt, den Beitrag pro Jahr um 3 % zu erhöhen.
    3. Eine automatische Anpassung der Mitgliedsbeiträge nach der Mindestlaufzeit auf einen höheren oder geringeren Mitgliedsbeitrag erfolgt nicht. Hiervon ausgenommen ist 9.1 und 9.2.   
  10. Mitgliedschaft
    1. Die enjoy fitness club GmbH & Co. KG haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die enjoy fitness club GmbH & Co. KG – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfälle, entstandenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden aufgrund Ansprüchen Dritter ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung als in diesen AGB ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende bzw. Ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (zB gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. Soweit die Haftung nach diesen Vereinbarungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der enjoy fitness club GmbH & Co. KG 
    2. Kann die enjoy fitness club GmbH & Co. KG aus Gründen höherer Gewalt die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringen, entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Lastschrifteinzug des Beitrags wird in dieser Zeit ruhig gestellt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht jedoch nicht.
    3. Das Mitglied hat das Recht, die Anlage zu nutzen, um die Dauer der Ausfallzeit zu verlängern. Die Nutzung wird wieder beitragspflichtig.   
  11. Änderung der Mitgliedschaft – Nutzungsumfang & Laufzeiten
    1. Die Änderung eines Leistungsumfangs während der Mindestlaufzeit in einen geringeren Leistungsumfang ist erst nach Ablauf der Erstlaufzeit möglich. 
    2. Die Änderung eines Leistungsumfangs während der Erstlaufzeit in einen höheren Leistungsumfang ist jederzeit möglich. Der Mitgliedsbeitrag wird angepasst.
    3. Die Änderung auf eine kürzere Erstlaufzeit ist erst nach Ablauf der ursprünglichen Erstlaufzeit möglich. 
    4. Die Änderung in eine längere Erstlaufzeit ist jederzeit möglich. Der Beitrag wird angepasst.
    5. Bei Änderung des Leistungsumfangs oder des Erstverbrauchs verliert die alte Sperre ihre Gültigkeit, bei Abschluss der neuen Sperre ihre Gültigkeit. Die neue Mitgliedschaft hat wieder die vom Mitglied gewählte Erstlaufzeit.
  12. Aktivierungsgebühr Mitgliedschaft
    1. Bei Abschluss einer Mitgliedschaft wird einmalig eine Aktivierungsgebühr fällig. 
    2. Die Aktivierungsgebühr beinhaltet die Aktivierungs- und Verwaltungskosten sowie das Starterset inkl. Zugangs-Transponder wie zum Zeitpunkt in der Preisliste beschrieben.
    3. Bei Vertragsverlängerungen oder bei Änderung des Leistungsumfangs während der Laufzeit auf einen höheren Leistungsumfang wird keine weitere Aktivierungsgebühr fällig.
    4. Bei Mitgliedschaften, die gekündigt wurden oder länger als 4 Wochen abgelaufen sind, wird bei Neuanmeldung die Aktivierungsgebühr erneut fällig.
  13. Zugangs-Transponder
    1. Das Einchecken muss mit dem persönlichen Zugangs-Transponder erfolgen, da sonst der Zutritt in den Club verweigert werden kann. 
    2. Nach jedem Besuch muss ausgecheckt werden. 
    3. Der persönliche Zugangs-Transponder ist nicht auf Dritte übertragbar und darf nur vom Inhaber selbst verwendet werden. Der Inhaber haftet gegenüber der enjoy fitness club GmbH & Co. KG für Schäden aufgrund Missbrauchs des persönlichen Zugangs-Transponders, soweit der Inhaber den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. 
    4. Bei Zuwiderhandlung der Bestimmungen, die der enjoy fitness club GmbH & Co. KG schaden, kann der Zugangs-Transponder entzogen werden. 
    5. Bei Verlust des Zugangs-Transponders muss die enjoy fitness club GmbH & Co. KG umgehend informiert werden.
    6. Für die Ausstellung eines neuen Zugangs-Transponders wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € fällig.
    7. Zur Legitimierung wird ein Lichtbild erstellt, das nur intern, zum Schutz vor Missbrauch, verwendet wird.
  14. Leistungsumfang – Personal Training
    1. Personal Training findet, wie schriftlich vereinbart, in einem enjoy fitness club statt. 
    2. Beim Personal Training entspricht eine Buchung der Dauer von 60 Minuten.
    3. Personal Training ist persönlich und ohne Absprache nicht auf andere Personen übertragbar.
    4. Personal Training ist inkl. Getränkebar (Mineralgetränke/Wasser – Verzehr nur im Club)
    5. Ein Termin kann nicht vereinbart werden, dieser sollte spätestens 12 Stunden vorher abgesagt werden. Kurzfristige Absagen oder Nichterscheine binden nicht an die Zahlung/den Abzug der Buchung.
    6. Eine Rückzahlung von nicht eingelösten Beträgen ist nicht möglich.
  15. Preise Personal Training - inkl. die heilige Medaille
    1. Bei Personal Training ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
  16. Persönliches Training
    1. Die Schulung folgt den Kompetenzregeln für das Training. 10 dieser AGB.
  17. Hausordnung
    1. Für die Nutzung der Anlage gilt die im Club ausgehängte Hausordnung.
    2. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
    3. Die enjoy fitness club GmbH & Co. KG behält sich vor, bei Nichteinhaltung des Trainings für diese Person an diesem Tag zu beenden oder bei schwerwiegenden Verstößen ein dauerhaftes Hausverbot zu erteilen. 
  18. Altersbeschränkungen für Lizenzen und Personaltraining
    1. Ein Training in den Enjoy Fitness Clubs ist ab dem Erreichen des 16. Lebensjahres mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten möglich.
  19. Allgemeines
    1. Die Diskriminierung oder das Personal Training bleibt auch im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragspunkte wirksam.
    2. Bei Minderjährigen ist der zu unterzeichnende Erziehungsberechtigte für die Zeit bis zur Volljährigkeit Vertragspartner.
    3. Für die Zeit ab der Volljährigkeit ist der Trainierende selbst Vertragspartner.
    4. Der Verzehr von Produkten sowie der Kauf aus dem Angebot des Fitnessshops, die Nutzung des Solariums oder andere gebührenpflichtige Angebote, die nicht im Mitgliedsbeitrag oder Personal Training enthalten sind, müssen direkt vor Ort bezahlt werden. Es gibt die Möglichkeit, Guthaben auf den Zugangs-Transponder zu laden. Werden offene Forderungen nicht am selben Tag bezahlt, ist die enjoy fitness club GmbH & Co. KG dazu verpflichtet, diese Beträge unter der bekannten Mandatsreferenz mittels Lastschrift vom bekannten Konto abzubuchen.
    5. Eine gewerbliche Nutzung der Räume und Geräte in den Enjoy-Fitnessclubs ist ohne ausdrückliche Genehmigung und Einverständniserklärung des Gesellschafters gestattet.
    6. Insbesondere ist erforderlich, um verschreibungspflichtige Medikamente einzunehmen, die nicht dem persönlichen oder ärztlich verordneten Gebrauch dienen oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit steigern sollen (Anabolika), mit in die Einrichtung zu bringen. Auf gleiche Weise ist es streng verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder auf sonstige Weise andere zugänglich zu machen. Die enjoy fitness clubs GmbH & Co. KG ist zur fristlosen Kündigung berechtigt und kann eine Strafanzeige zurückerstattet werden, falls hiergegen schuldhaft verstoßen wird. Zusätzlich kann ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. 
    7. Außerhalb der betreuten Zeiten erfolgt das Training nach eigenem Ermessen, Verantwortung und Gefahr. Personen mit gesundheitlichem Interesse wird ausdrücklich empfohlen, nur zu den betreuten Zeiten unter fachlicher Aufsicht zu trainieren.
    8. Jedes Mitglied wurde ausdrücklich darüber informiert, dass sich außerhalb der überwachten Zeiten kein Aufsichtspersonal vor Ort befindet. Die Haftung richtet sich nach den Regeln in Nr. 10 dieser AGB.
    9. Die enjoy fitness club GmbH & Co. KG hat ausdrücklich darüber informiert, dass der Eingangsbereich sowie die Trainingsflächen unter Beachtung der Datenschutzverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze videoüberwacht sind. Diese Überwachung dient lediglich zur Aufklärung von Missbrauch, Diebstahl und sonstigen Straftaten. Die Daten werden innerhalb von 72 Std. gelöscht.
    10. Außerhalb der vertraulichen Zeiten kann es zu Überprüfungen kommen. Sie dienen zur Feststellung, ob eine gültige Mitgliedschaft vorliegt. Die Überprüfungen werden durch Mitarbeiter externer Sicherheitsfirmen oder durch Personal der enjoy fitness club GmbH & Co. KG durchgeführt.
    11. Ein Probetraining außerhalb der betreuten Zeiten ist nicht möglich. Sich als Nichtmitglied eigenmächtig den Zugang zur Fitnessanlage zu verschaffen ist strengstens verboten und kann zur Anzeige (Hausfriedensbruch) gebracht werden.
    12. Nichtmitgliedern wird der eigenmächtige Zugriff auf die Fitnessanlage ebenfalls verstärkt untersagt. Die Mitgliedskarte wird entzogen und ein Hausverbot wird ausgesprochen.
    13. Das Solarium darf nur von Personen ab 18 Jahren genutzt werden, unabhängig davon, ob es in der Mitgliedschaft enthalten ist oder nicht. Bei unseren Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Pauschalpreise. Ein Beitragsnachlass erfolgt dadurch nicht. Die enjoy fitness club GmbH und Co. KG weist ausdrücklich darauf hin, dass die Häufigkeit der Bräunungen mit dem Fachpersonal im Club abgesprochen werden soll. Die enjoy fitness club GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung bei zu häufigem Bräunen und dessen Folgen. 
    14. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen. 
    15. Für die vom Mitglied mitgebrachten minderjährigen Kinder haftet der Erziehungsberechtigte selbst. Aus versicherungstechnischen Gründen ist der Aufenthalt von minderjährigen Kindern nur im Thekenbereich während den betreuten Zeiten gestattet. 
  20. Ihre Gesundheit ist das oberste Gebot
    1. Hiermit bestätige ich, dass aus ärztlicher Sicht und nach meinem eigenen Ermessen keine Bedenken für eine Ausübung von Fitness- und Kraftsport bestehen. Des Weiteren bestätige ich, dass kein ärztliches Sportverbot vorliegt. Sollten sich während der Laufzeit bei ihnen gesundheitlich etwas ändern, sprechen Sie uns bitte an. Nur so können wir Sie bestmöglich betreuen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg beim Training!